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Neuzugang bei Rauch

Inka Rosini
  • Schlagzeile: Marketing und Produktentwicklung unter gemeinsamer Leitung

Der Freudenberger Schlafmöbel-Marktführer Rauch bleibt der Tradition treu, Führungspositionen gern mal mit branchenfremden Externen aus dem Konsumgütersegment zu besetzten. Zum 1.2. hat Inka Rosini die Verantwortung für Marketing und Produktentwicklung übernommen. Die beiden Bereiche sind somit erstmals unter gemeinsamer Leitung.

 

Rosini war zuletzt Markletingleiterin innerhalb des Unilever-Konzerns und hat Stationen bei Gilette, Herlitz und Coca-Cola in ihrer Vita. Bei Rauch übernimmt sie die Marketing-Funktion von Andreas Spaniol, der den Bereich seit 2011 geleitet hatte. Der bisherige Leiter Produktentwicklung Hans-Günther Schwarz wird sich künftig in der Geschäftsleitung um die Themen Mitarbeiterengagement und Organisationskultur kümmern. Rosini berichtet an CCO Jochen Arndt.


 

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Sicher ist sicher

  • Schlagzeile: Oberfranken verzichten auf Frühjahrs-Partnertage

Als Folge der bundesweit steigenden Infektionszahlen haben sich die Mitglieder der Hausmessen Oberfranken entschieden, ihre vom 26. bis 28.4. angesetzten Frühjahrspartnertage abzusagen und erst  vom 27. bis 29.9. wieder zu den gewohnten Hausmessen einzuladen.

 


Christian Dahm, Geschäftsführer des VHK Bayern/Thüringen: „(…) Vor dem Hintergrund der wieder steigenden Inzidenzwerte wollen wir es trotz eines durchdachten Hygienekonzepts vermeiden, Geschäftspartner über weite Strecken anreisen zu lassen und die Anzahl der Kontakte aller Beteiligten zu erhöhen. Die Frühjahrstage waren als kleiner Lichtblick angesichts all der im Zuge der Pandemie abgesagten Veranstaltungen gedacht. Sie waren nicht als klassische Messe konzipiert, sondern sollten lediglich als eine Plattform für einen konzentrierten Termin mit unseren Partnern dienen. Wir hoffen nun darauf, dass die Durchimpfung der Bevölkerung zügig voranschreitet und wir im Herbst wie gewohnt zu den Hausmessen Oberfranken einladen können.“

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Rolle rückwärts 2

Bei einer von Kanzlerin Angela Merkel heute Vormittag kurzfristig einberufenen Sonder-„Schalte“, die um 11 Uhr begonnen hat, soll der erst gestern früh beschlossene Mini-Lockdown zu Ostern nach heftiger Kritik wieder kassiert worden sein. das berichten unter anderem Bild und ntv unter Berufung auf Teilnehmerkreise.

 

Nachdem Unternehmen gestern schon kurzfristig in die Umplanung von Produktion und Logistik eingestiegen sind, ist das Chaos nun endgültig perfekt. Den Berichten zufolge soll Merkel geäußert haben, die alleinige Verantwortung zu übernehmen.

 

Die offizielle Mitteilung wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

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Auf allen Wegen

  • Schlagzeile: Wie Blum die Neuheiten-Präsentation plant

Bei der Beschlagsgröße Blum in Vorarlberg hat die starke Nachfrage schon im vergangenen Jahr zu Herausforderungen in der Produktion geführt. Seit Monaten arbeiten die Werke unter Volllast, Wochenendschichten sind an der Tagesordnung. Wie überall ist die Materialversorgung brenzlig, gerade bei Stahl. „Wir arbeiten uns von Tag zu Tag vorwärts und versuchen, die bestmögliche Versorgungssicherheit herzustellen“, sagt André Dorner, Geschäftsführer von Blum Deutschland im Interview mit INSIDE Küche (www.inside-kueche.de).

 

Das komplette Interview mit Deutschland-Chef Dorner sehen Sie hier!

 

Flexibel sein ist alles in dieser Zeit. Das gilt auch für die Kundenkommunikation. In Herford, wo die deutsche Vertriebsgesellschaft von Blum ihren Sitz hat, wird gerade der Showroom runderneuert. Wenn im Mai die digitale Interzum („Interzum @home“) startet, können Besucher dort in individuellen Terminen erleben, was es Neues gibt. Vieles lässt sich auf virtuellem Weg zeigen, aber nicht alles. Darum organisiert Blum auf der ganzen Welt – je nachdem, was das Infektionsgeschehen zulässt – auf regionaler Ebene auch „echte“ Treffen in kleiner aber sicherer Runde.

 

„Blum connects“ heißt die Plattform, über die der Beschlaghersteller ab dem 4. Mai parallel zur Interzum @home Kunden ansprechen wird – in 27 Sprachen und unter dem Motto „Analog, digital, global, lokal, persönlich“. Was aufgrund der pandemischen Lage geboren wurde, also eher aus der Not heraus, denn die Interzum war und bleibt für Blum die Weltleitmesse, hat auch Vorteile. „Die Riesenchance liegt in der global höheren Reichweite. Ein Tischler aus Queensland/Australien zum Beispiel käme normalerweise nicht zur Interzum“, sagt André Dorner. Die Nachteile des digitalen Auftritts – den fehlenden persönlichen Austausch und das fehlende haptische Erleben – versucht man, wo es geht, durch die regionalen Treffen aufzufangen.

 

Noch bevor man wusste, was 2020 kommen würde, hatte Blum mit der Plattform Blum Inspirations bei der letzten Interzum im Jahr 2019 einen multimedialen Aufschlag. Vorausschauend. Kann man rückblickend sagen. Blum arbeitet für Blum Inspirations auf kurzweilige Art Themen für die Branche auf. Auch Produktkommunikation mit praxisnahen Einblicken ist Thema. Die Zielgruppe reicht vom Küchenplaner über den Innenarchitekten bis hin zum Endverbraucher, der vielleicht bei YouTube zufällig auf Blums Lösung stößt, wie er als kleiner Mensch an die Hängeschränke drankommt oder wie er bei der Küchenplanung für mehr Stauraum sorgt.

 

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Söders Sonderweg

  • Schlagzeile: Öffnung mit Tests nach den Osterferien – bis Inzidenz 200

Ausgerechnet im lockdownverliebten Bayern soll es ab dem 12.4. etwas lockerere Regeln für den Handel geben. Notbremse und Oster-Lockdown werden im Freistaat umgesetzt, beschloss der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung.

 

Aber: Nach dem Ende der Osterferien darf der Einzelhandel bei einer Inzidenz unter 100 (statt wie zuvor 50) ohne Terminvereinbarung öffnen. Zwischen 100 und 200 gilt Click & Meet mit negativem Corona-Test, nicht älter als 24 Stunden. Die entsprechende Schnelltest-Struktur mit amtlicher Bestätigung wurde in Bayern bereits aufgebaut.

 

Bleibt für den Handel nur zu hoffen, dass die 200 bis dahin nicht flächendeckend geknackt wird. Zusätzlich sollen natürlich die bisherigen Hygieneregeln gelten und eine begrenzte Kundenzahl. Doch mit der kann der Möbelhandel ja größtenteils leben.

 

Alle Infos zu den Regeln in Bayern gibt's hier.

 

Per Twitter hatte heute auch der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier über mögliche Öffnungsschritte mit Negativtests nach Ostern fabuliert. Die entsprechende Pressekonferenz ist für 17 Uhr angesetzt. Vielleicht gibt es weitere Länder, die den "bayerischen Weg" wählen.

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„Zutiefst wirtschaftsfern“

  • Schlagzeile: VDM-Chef Jan Kurth zur Lage

Der Unmut über die neusten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde wird sich so schnell nicht mehr legen. Die neue „Ruhezeit“ an Ostern, die fehlende Perspektive für den Einzelhandel ab einer Inzidenz über 100: Auch der VDM kann es kaum fassen. 

 

VDM-Chef Jan Kurth: „Die Entscheidung, den Gründonnerstag und den Samstag vor Ostern zu arbeitsfreien Tagen zu erklären, ist zutiefst wirtschaftsfern und inakzeptabel.“ Jetzt war der Ostersamstag zwar sicher noch nie einer der produktivsten Tage im Jahr. Dennoch, so kurzfristig einfach mal zwei Tage aus dem Produktions-Kalender zu streichen, auf die Idee muss man erstmal kommen. Kurth: „Durch den extrem kurzfristigen Wegfall dieser Produktionstage werden die Fertigungs- und Lieferketten in der deutschen Möbelindustrie erheblich beeinträchtigt, was einen entsprechenden wirtschaftlichen Schaden nach sich zieht. Vernetzte und international tätige Industrieunternehmen kann man nicht mal eben nach Belieben an- oder ausschalten. Zudem sind dadurch keine positiven Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen erkennbar, da die Unternehmen die Hygiene­maßnahmen streng einhalten und ihre Mitarbeiter regelmäßig testen.“

 

Der VDM bedauert zudem sehr, „dass mit der ideenlosen Umsetzung der Notbremse in Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf mehr als 100 gestiegen ist, die Möglichkeit des Einkaufs im Einzelhandel per vorheriger Terminvereinbarung zurückgenommen wird“. Click & Meet habe sich als Instrument für den kontaktarmen Einkauf unter abgesicherten Hygienebedingungen im Möbelhandel bewährt und nach zehn Wochen Handelsschließung zu einer ersten Stabilisierung in der Branche beigetragen.

 

 

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„Futura 2“

  • Schlagzeile: Sedus investiert 20 Mio Euro in Geseke

Größte Einzelinvestition in der Firmengeschichte: Büromöbelhersteller Sedus (Umsatz 2019: 210 Mio Euro) wird in einem rund 20 Mio Euro schweren Projekt seine Fertigungskapazitäten in Geseke erweitern. Dort arbeiten etwa 300 der 900 Beschäftigten. Im Herbst 2022 soll die „Futura 2“ genannte Anlage betriebsbereit sein. Zum Jahreswechsel 2021/2022 sollen die um 9.000 qm großen Rohbauten stehen.

 

Die Produktion in der bestehenden Fertigungslinie soll „oft bis zu 100 Prozent“ ausgelastet sein, gibt Dogern durch. Man habe sich nun entschieden, „rechtzeitig weitere Kapazitäten aufzubauen, die sogar einer Umsatzverdoppelung standhalten könnten“.

 

Technik-Vorstand Daniel Kittner: „Wir hoffen, dass diese schwierigen Zeiten der Pandemie bald vorbei sind und wollen mit diesen zukunftsorientierten Maßnahmen ein deutlich positives Signal setzen. Durch den steigenden Anteil von Home-Office-Arbeit haben wir unser Sortiment spontan noch um entsprechende Möbel erweitert, die im internationalen Markt sehr gut ankommen.“

 

Vor Ort in Geseke wird das Team um Daniel Werhahn, Geschäftsführer der Sedus Systems GmbH , das  Großprojekt umsetzen. Lieferanten sind IMA Schelling und Priess, Horstmann & Co.

 

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Zahlen aus München

  • Schlagzeile: Rekordumsatz bei der BSH

Der Geräte-Platzhirsch BSH hat seinen Umsatz im ersten Pandemiejahr 2020 um 5,3 Prozent auf 13,9 Mrd Euro ausgebaut. Wechselkursbereinigt war es ein Plus von 8,5 Prozent. Das Wachstum kam aus allen Regionen, ließen die vorab doppelt durchgetesteten Münchner heute per Livestream wissen. „Ich bin überzeugt, dass wir auch in 2021 die positive Entwicklung des vergangenen Jahres fortsetzen können“, so CEO Dr. Carla Kriwet in der Pressekonferenz.

 

Im vergangenen Jahr hat die BSH in der Region Europa trotz des Lockdown-Einbruchs um 4,8 Prozent zugelegt (wechselkursbereinigt +8,6 Prozent). Insbesondere in Deutschland, Großbritannien und Nordeuropa ging es umsatzmäßig bergauf. Die hohe Nachfrage in Kombination mit anderen Faktoren führte und führt bekanntlich zu verlängerten Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten und entsprechendem Unmut bei Handel und Endverbrauchern.

 

Amerika wuchs um 7,7 Prozent, Asia/Pacific und Afrika um 5,3 Prozent. Unter den Produktgruppen legten Kochen, Kälte und Spülen jeweils um 6 Prozent zu, Wäschepflege nur ganz leicht. Sehr positiv entwickelte sich der Bereich Consumer Products mit +9 Prozent, also vor allem Kleingeräte. Die Umsätze im Online-Handel konnte die BSH um 25 Prozent überdurchschnittlich steigern. Wen wundert’s. Immer mehr Konsumenten nutzen dafür auch Online-Tools auf den Webseiten der BSH-Marken, um sich von Zuhause aus beraten zu lassen, so der Konzern.

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Mini-Shutdown an Ostern

  • Schlagzeile: Keine neue Perspektive für den Handel (mit Link zum Beschluss)

Es wurde wieder spät gestern. Erst am frühen Dienstagmorgen stand der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der wie erwartet keine guten Nachrichten für den Möbelhandel beinhaltet. Die Verordnungen der einzelnen Länder ab dem 29.3. werden dann in den nächsten Tagen beschlossen.

 

Kurz vorweg: Abgesehen von einzelnen möglichen Modellregionen wird sich für den „nicht-essentiellen" Handel keine Möglichkeit zu inzidenzunabhängigen Öffnungen ergeben. Die bisherigen Regeln sind bis zum 18.4. verlängert bzw. verschärft. Sollten die Länder, was kaum zu erwarten ist, solche Modellregionen für Öffnungen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens mit Tests und Nachverfolgung nicht in größerem Stil einführen, wird der Handel nun also nach und nach weiter geschlossen. Denn die Inzidenzen steigen und beim Überschreiten der 100 greift nach drei Tagen die „Notbremse“.

 

Übel für die Branche, denn dort, wo gerade noch geöffnet ist, machen Möbel- und Küchenhändler gerade endlich wieder gute Geschäfte. Der Bedarf ist da.

 

Die Notbremse soll noch um einzelne Regelungen verschärft werden, die den Handel nicht tangieren. Das Tragen medizinischer Masken im Auto bei privaten Fahrten mit Nicht-Haushaltsmitgliedern zum Beispiel, Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen  oder eine Schnelltestpflicht in Bereichen, wo Abstandsregeln erschwert sind.

 

Kurzfristig aufs Tapet kam in der Nacht ein kurzer Shutdown um Ostern herum, um das exponentielle Wachstum zu brechen. Gründonnerstag und Karsamstag sollen zu zusätzlichen Ruhetagen werden, an denen Wirtschaft und öffentliches Leben möglichst weit runter gefahren werden. Der Beschluss untermalt das (kein Witz) mit einem Hashtag: #WirBleibenZuHause. Während an Gründonnerstag wohl alle Geschäfte zu bleiben, dürfen am Karsamstag nur die Supermärkte öffnen. Während dieser „Ruhezeit“ dürfen sich im Privaten aber dennoch zwei Haushalte mit zusammen maximal fünf Personen exkl. Kinder bis 14 Jahren treffen. Dass dabei weniger Infektionen stattfinden als im Möbelhaus mit Hygienekonzept, kann man durchaus anzweifeln.

 

Mit einem Befreiungsschlag durch Impfen und/oder Testen ist kurzfristig nicht zu rechnen. Zwar beinhaltet der Beschluss gleich anfangs lange Ausführungen über den „Erfolg“ dieser Strategien. „Noch mehr“ losgehen soll es mit den Schnelltests dann aber wohl erst nach Ostern.

 

Vorrang bei dem Ziel, zwei Tests pro Woche durchzuführen, haben Schulen, gefolgt von den oben angesprochenen Modellprojekten und Unternehmen. „Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht“, heißt es im Beschluss.

 

Die nächste Bund-Länder-Runde ist für den 12.4. angesetzt.

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Kurze Freuden

Hebt wesentliche Teile der Landesverordnung vom 8.3. auf: Oberverwaltungsgericht NRW in Münster

Nach einem erst heute per Pressemitteilung bekanntgewordenen Urteil (vom 19.3.) des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts, werden zentrale Teile der vom 8.3. stammenden Landesverordnung im bevölkerungsreichsten Bundesland zurückgenommen. Bedeutet: Freie Fahrt für den Handel – zumindest bislang. Der Beschluss mit dem Aktenzeichen 13 B 252/21.NE ist unanfechtbar. Allerdings dürfte diese Situation nicht lange Bestand haben, da der Gesetzgeber bereits an einer neuen Verordnung arbeiten dürfte.

 

Wie das in Münster ansässige OVG NRW mitteilte, konnte sich damit ein Media Markt mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen. Der Kläger wie die Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Bislang galt: Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung konnten seit 8.3. wieder alle Einzelhändler in NRW öffnen. Für die schon bislang von einer Schließung ausgenommenen Geschäfte (etwa Lebensmittelhandel) bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende Gesamtverkaufsfläche vorsieht. Im übrigen Einzelhandel war der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig (Click&Meet). Ausgenommen hiervon waren allerdings die zuvor ebenfalls geschlossenen Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte. Gleiches gilt für Blumengeschäfte und Gartenmärkte, die bislang nur verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen durften. Für sie galten ebenfalls die günstigeren Öffnungsmodalitäten. Diese Regelungen hat das Oberverwaltungsgericht nun insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt.

 

Wegen „des untrennbaren Zusammenhangs der Regelungen zum Handel hat das Gericht diese insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt“, so das Gericht. „Das bedeutet, dass ab sofort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält. Die durch den Media-Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.“

 

Ab jetzt kann jeder Händler in Nordrhein-Westfalen ganz regulär seine Dienste anbieten, so wie in der Zeit vor Pandemie und Landesverordnungen. „Bis auf Hygieneauflagen gibt es derzeit keine Beschränkungen für den Handel in NRW“, so eine Sprecherin des OVG zum INSIDE.

 

Update: Nach wenigen Stunden hat das Land NRW die Beschränkungen für den Einzelhandel wieder in Kraft gesetzt - und verschärft. Nun gelten die bekannten Einschränkungen wie Terminbuchungen und Frequenzbeschränkungen nämlich auch für Buchhandlungen und Co. - Die vorgesehen erweiterten Terminbuchungen seien aus „Gleichheitsgründen“ vorgesehen. „Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann laut übereinstimmenden Medienberichten. Alles Weitere sei nach der Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.

 
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Beibehaltung der Öffnungsstrategie

  • Schlagzeile: VDM und BVDM appellieren erneut gemeinsam an die Politik

Vor den für heute Nachmittag angesetzten Bund-Länder-Gesprächen haben natürlich auch die Branchenverbände VDM und BVDM wieder an die Chefs der Staatskanzleien der Länder geschrieben.

 

Nach zehn Wochen Handelsschließungen, massiver Kurzarbeit und Produktionseinschränkungen würde die seit dem 8.3. laufende teilweise Öffnung des Handels, eine erste Stabilisierung innerhalb der Möbelbranche mit sich bringen. Das dürfe bei steigendem Infektionsgeschehen nicht gleich wieder gestoppt werden. „Ein wiederholter Wechsel zwischen Öffnung  und Schließung der Handelsflächen verursacht enorme Anpassungen und Kosten in der gesamten Produktions- und Logistikkette“, heißt es in dem Schreiben. Weitere Argumente der beiden Branchenverbände: Der Möbelhandel mit seinen großflächigen Häusern verfügt über ausreichend Abstandsflächen und kann mit erprobten Hygienekonzepten einen besonders kontaktarmen Einkauf garantieren, die aktuellen Regelungen zu Einzelberatungsterminen (Click & Meet) samt einer Abstandsfläche von 40 Quadratmetern pro Kunde müssen auch bei höherem Infektionsgeschehen beibehalten werden, um dringende Ersatzbeschaffungen – etwa im Falle von Umzügen – zu ermöglichen, und: Daten des RKI belegen, dass sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch der Anteil am gesamten Infektionsgeschehen im Einzelhandel niedrig sind.

 

An dieser Stelle ein Hinweis der INSIDE-Redaktion auf die Mobilitätsstudie einer Arbeitsgruppe aus Berlin: https://docs.dpaq.de/17481-nagel2021-03-19_modus-covid_bericht.pdf

Darin steht wörtlich: „Unsere Simulationen ergeben konsistent, dass es effektiver ist, alle Bereiche zu beteiligen, als in einem einzelnen Bereich weitere Schutzmaßnahmen hinzuzufügen. Zum Beispiel hat nach der Einführung der Maskenpflicht im Einzelhandel die vollständige Schließung nicht-essenzieller Geschäfte kaum zusätzliche Wirkung.“

 

VDM und BVDM fordern, dass neben dem Inzidenzwert weitere Faktoren, wie etwa der Ort des Infektionsgeschehens, die betroffene Altersgruppe, die Testfrequenz oder die Beanspruchung des medizinischen Versorgungssystems für die Restriktionen berücksichtigt werden.  

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Deutschland geht in die Verlängerung

Ausriss: Beschlussvorlage zu den heutigen Bund-Länder-Beratungen
  • Schlagzeile: Beschlussvorlage mit Lockdown-Verlängerung bis 18.4. (mit Link zur Beschlussverlage des Kanzleramts und Update)

Am heutigen Montag werden die Bundesländer und der Bund entscheiden, welche Strategie in den kommenden Wochen im Kampf gegen das Corona-Virus in Deutschland gelten soll. Inzwischen kursiert die Beschlussvorlage, die Grundlage für die Besprechnugen sein wird. Sie ist beispielsweise an dieser Stelle zu finden. Ein Vorschlag, der wohl auf die sogenannten A-Länder zurückgeht (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz): „zeitlich befristete Modellprojekte“ in Regionen mit „niedrigen Inzidenzzahlen“. Strengen Schutzmaßnahmen und Testkonzept vorausgesetzt, könnten „einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.“ Dieser Punkt 6 in dem Papier weckt ein wenig Hoffnung.

 

Zugleich erwartet die Politik offenbar, dass die Wirtschaft beim Testen der Mitarbeitenden noch stärker als bislang aktiv wird. Zudem fordern Landespolitiker wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller gestrigen am Sonntagabend im ARD-„Bericht aus Berlin“ auch, dass noch stärker als bislang auch Homeoffice genutzt wird: „Wir sind wieder sehr schnell beim Thema Einzelhandel, sehr schnell beim Thema Schule. Aber ich will morgen schon auch thematisieren: Was ist mit dem Homeoffice? Über eine Selbstverpflichtung hinaus sind wir nicht gekommen“, sagte Müller. Bereits seit Ende Januar gilt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingeführte sogenannte Homeoffice-Angebotspflicht: Firmen müssen den Beschäftigten den Wechsel ins Homeoffice anbieten, wenn „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Man müsse auch über verpflichtende Tests für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reden, so Müller im TV am Sonntagabend weiter. Bei Lehrkräften werde dies auch schon zweimal pro Woche organisiert. „Warum soll so was eigentlich nicht auch in der Wirtschaft funktionieren?“

 

Der Tagesspiegel meldet - und inzwischen zahlreiche weitere Medien übereinstimmend, dass Bund und Länder den Corona-Lockdown bis zum 18. April verlängern wollen. Außerdem zeichnet sich ein Appell an die Firmen ab. Dies gehe aus der Beschlussvorlage des Kanzleramts für die morgigen Beratungen hervor, die dem Tagesspiegel vorliege. „Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern“, heißt es darin. Offiziell werden sich die Länderchefs und die Kanzlerin am morgigen Montag zusammenschließen.

 

Auf den Handel kommen Schließungen zu, berichtet der Tagesspiegel (Montagsausgabe). Inzwischen kursieren demnach Einzel-Bestimmungen in der Vorlage, die neu sind - etwa Ausgangssperren bis in den frühen Morgen.

 

Weiter berichtet der Tagesspiegel von einer Ausweitung von Schnelltests als Teil der Strategie. Hier sieht die Politik wohl auch die Firmen in der Pflicht. „Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie erforderlich, dass auch die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen“, zitiert der Tagesspiegel weiter aus dem Papier des Kanzleramts.

 

Auch die ebenfalls an diesem Wochenende kursierende Beschlussvorlage der von SPD-geführten Bundesländer zeigt, dass Handel und Industrie nun zusätzliche Hürden berücksichtigen sollten. Die SPD-Ministerpräsidenten appellieren dem Tagesspiegel zufolge, Büros am besten ganz geschlossen zu halten. „Um einen Fortgang des exponentiellen Anstiegs der Infektionszahlen entgegenzuwirken, ist es grundsätzlich notwendig, die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren“, zitiert der Tagesspiegel.

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