Es wurde wieder spät gestern. Erst am frühen Dienstagmorgen stand der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der wie erwartet keine guten Nachrichten für den Möbelhandel beinhaltet. Die Verordnungen der einzelnen Länder ab dem 29.3. werden dann in den nächsten Tagen beschlossen.
Kurz vorweg: Abgesehen von einzelnen möglichen Modellregionen wird sich für den „nicht-essentiellen" Handel keine Möglichkeit zu inzidenzunabhängigen Öffnungen ergeben. Die bisherigen Regeln sind bis zum 18.4. verlängert bzw. verschärft. Sollten die Länder, was kaum zu erwarten ist, solche Modellregionen für Öffnungen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens mit Tests und Nachverfolgung nicht in größerem Stil einführen, wird der Handel nun also nach und nach weiter geschlossen. Denn die Inzidenzen steigen und beim Überschreiten der 100 greift nach drei Tagen die „Notbremse“.
Übel für die Branche, denn dort, wo gerade noch geöffnet ist, machen Möbel- und Küchenhändler gerade endlich wieder gute Geschäfte. Der Bedarf ist da.
Die Notbremse soll noch um einzelne Regelungen verschärft werden, die den Handel nicht tangieren. Das Tragen medizinischer Masken im Auto bei privaten Fahrten mit Nicht-Haushaltsmitgliedern zum Beispiel, Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen oder eine Schnelltestpflicht in Bereichen, wo Abstandsregeln erschwert sind.
Kurzfristig aufs Tapet kam in der Nacht ein kurzer Shutdown um Ostern herum, um das exponentielle Wachstum zu brechen. Gründonnerstag und Karsamstag sollen zu zusätzlichen Ruhetagen werden, an denen Wirtschaft und öffentliches Leben möglichst weit runter gefahren werden. Der Beschluss untermalt das (kein Witz) mit einem Hashtag: #WirBleibenZuHause. Während an Gründonnerstag wohl alle Geschäfte zu bleiben, dürfen am Karsamstag nur die Supermärkte öffnen. Während dieser „Ruhezeit“ dürfen sich im Privaten aber dennoch zwei Haushalte mit zusammen maximal fünf Personen exkl. Kinder bis 14 Jahren treffen. Dass dabei weniger Infektionen stattfinden als im Möbelhaus mit Hygienekonzept, kann man durchaus anzweifeln.
Mit einem Befreiungsschlag durch Impfen und/oder Testen ist kurzfristig nicht zu rechnen. Zwar beinhaltet der Beschluss gleich anfangs lange Ausführungen über den „Erfolg“ dieser Strategien. „Noch mehr“ losgehen soll es mit den Schnelltests dann aber wohl erst nach Ostern.
Vorrang bei dem Ziel, zwei Tests pro Woche durchzuführen, haben Schulen, gefolgt von den oben angesprochenen Modellprojekten und Unternehmen. „Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht“, heißt es im Beschluss.
Die nächste Bund-Länder-Runde ist für den 12.4. angesetzt.