Am 2. Juli 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sein Urteil im lange andauernden Rechtsstreit zwischen USM und Konektra (LINK) gefällt( AZ. I ZR 96/22). Es läuft darauf hinaus, dass sich beide Parteien vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf wiedersehen, da das OLG-Urteil nun aufgehoben wurde. USM sieht in den USM-Haller-Systemen urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst. Das OLG in Düsseldorf hatte