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Zwei abgetrennt, zwei zugelassen

Neue Schritte im Fall Steinhoff

18.10.2021 | 15:29

Jetzt hat die Wirtschaftskammer des Landgerichts Oldenburg gesprochen: Im November 2020 wurde Anklage gegen vier Angeschuldigte erhoben. Dabei ging es um „Taten der unrichtigen Darstellung in Bilanzen gemäß § 331“. Am gestrigen 17. September wurde nun entschieden, dass das Verfahren gegen zwei Angeschuldigte abgetrennt und die Anklage gegen die anderen zwei Angeschuldigten „überwiegend zur Hauptverhandlung zugelassen“ wird.

 

Offenbar will man in den Fall etwas mehr Tempo bringen. Denn was die Abtrennung angeht, so wird das vom Landgericht Oldenburg so begründet, dass damit Verfahrensverzögerungen vermieden werden sollen. Die, so die Befürchtung, könnten vor dem Hintergrund von Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen durch die Pandemie entstehen.

 

Noch sind keine Hauptverhandlungstermine von der Wirtschaftsstrafkammer anberaumt. Klar ist aber, dass die Anklage gegen einen Angeschuldigten vollständig, die Anklage gegen den anderen Angeschuldigten dagegen nur teilweise zugelassen wird – da sei schon eine „Verfolgungsverjährung“ eingetreten.

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