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Reparatur vor Neukauf und Greenwashing-Verbot

Brüssel präsentiert Vorschlag fürs „Recht auf Reparatur“

23.03.2023 | 15:27

Am gestrigen Mittwoch hat die EU-Kommission in Brüssel nach rund zehn Jahren Diskussion ihren Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Ziel: Kaputte Produkte sollen in Zukunft repariert werden statt ersetzt. Erstattung ist erst bei irreparablen Schäden angedacht. Innerhalb der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren aufgetretene Schäden sollen repariert werden, und Verbraucher sollen auch außerhalb des Garantiezeitraums einfacheren Zugang zu Reparatur-Möglichkeiten bekommen. Auch vom Verbraucher selbst verschuldete Schäden sollen repariert werden können.

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