Am 17. Dezember kippte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die 2G-Regelung für den Einzelhandel. Dort gilt jetzt dafür FFP2-Maskenpflicht. In weiteren Bundesländern ist die Klagewelle gegen die Corona-Vorschriften im Non-Food-Einzelhandel im vollen Gange. Dass die Corona-Rechtsordnung nun vor Gerichten bundesweit in Frage gestellt wird, begrüßt Handelsverband-Chef Stefan Genth: „Nach monatelangen Lockdowns bringt 2G viele Händlerinnen und Händler erneut an den Rand ihrer Existenz. Unverhältnismäßige Zutrittsbeschränkungen darf es nicht länger geben.“
Laut einer aktuellen HDE-Trendumfrage unter 1.000 Handelsunternehmen, haben nur 15 Prozent der Non-Food-Händler positive Erwartungen bis Jahresende. Zwei Drittel der befragten Firmen sind mit dem Weihnachtsgeschäft unzufrieden. Der Umsatz sackte um 34 Prozent gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 ein. Auch die Kundenfrequenz konnte nicht gehalten werden. Hier steht ein Minus von 41 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. „Das diesjährige Weihnachtsgeschäft ist eine herbe Enttäuschung. Das deutliche Minus bei Umsätzen und Frequenzen hat sich durch die gesamte Adventszeit gezogen und die angespannte Situation im Handel Woche für Woche verschärft“, so Genth.
Für den Möbelhandel gehört die Weihnachtszeit bekanntermaßen nicht zu den umsatzstärksten Zeiten. Ob aus dem schwächeren Jahresende noch was werden kann, zeigt sich „zwischen den Jahren“, bekanntlich die umsatzstärkste Möbelwoche des Jahres. Selbst wenn doch noch ein Lockdown kommt: Schlimmer als vor einem Jahr kann es kaum werden – schließlich musste der Handel seine Türen im letzten Jahr bereits Mitte Dezember wieder schließen.