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2G im Handel

Nach Sachsen nun auch Brandenburg

23.11.2021 | 8:28

Nach Sachsen weitet nun auch Brandenburg die 2G-Regel auf den Einzelhandel aus. Laut Regierungssprecher Florian Engels tritt die verschärfte „Eindämmungsverordnung“ am Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.12.

 

Ausnahmen sind aus früheren Verordnungen bekannt: Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte (!), Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken. Der Möbelhandel steht wie immer nicht auf der Liste. Wer ins Möbelhaus will, braucht also einen Immunitätsnachweis.

 

Im Landesschnitt liegt die 7-Tage-Inzidenz in Brandenburg heute bei 600.



 

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