Nach Sachsen weitet nun auch Brandenburg die 2G-Regel auf den Einzelhandel aus. Laut Regierungssprecher Florian Engels tritt die verschärfte „Eindämmungsverordnung“ am Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.12.
Ausnahmen sind aus früheren Verordnungen bekannt: Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte (!), Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken. Der Möbelhandel steht wie immer nicht auf der Liste. Wer ins Möbelhaus will, braucht also einen Immunitätsnachweis.
Im Landesschnitt liegt die 7-Tage-Inzidenz in Brandenburg heute bei 600.