Mal wieder ein Streit um die Einzigartigkeit von Möbeln, darüber berichtet der Spiegel: Der Schweizer Hersteller USM aus Münsingen, bekannt für sein Officemöbelsystem „USM Haller“, ist mal wieder mit einem Wettbewerber vor Gericht. Es geht darum, ob Konektra (die ehemalige Swissmobilia) aus Nürnberg bei USM abgekupfert hat. Konektra bietet seit Jahren beispielsweise Erweiterungen für das System Haller an. Nachdem zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf allerdings im Sommer 2022 urteilte, USM Hallers Entwurf besitze keine eigene geistige Schöpfung, wackelt USMs bisherige Rechtsposition. Würde der Urheberrechtsschutz ausgehebelt, der dem Hersteller noch deutlich länger zustünde als ein herkömmlicher Schutz der Marke, würde USM eine bedeutende Schlappe hinnehmen.
Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin weiter berichtet, wird in diesem Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das OLG-Urteil (Az. 20 U 259/20) verhandelt. Unter anderem spielt in der Auseinandersetzung eine große Rolle, dass es bereits seit Jahren den Vorwurf gibt, USM selbst habe beim Möbelsystem „Abstracta“ des dänischen Designers Poul Cadovius abgekupfert. Ein Vorwurf, der so vor ziemlich