So langsam nimmt das von der EU geplante „Recht auf Reparatur“ Gestalt an. In der Nacht zum heutigen Freitag haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen. Damit werden Hausgeräte nun erwartungsgemäß als erstes in die neue Richtlinie mit einbezogen. Noch nicht von dem neuen EU-Recht betroffen sind Möbel.
Wie geht's jetzt weiter? Nachdem sich die Unterhändler – die belgische Ratspräsidentschaft
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