Gut Ding will Weile haben: Seit 2019 trafen sich USM und Konektra schon einige Male vor bundesdeutschen Gerichten, zuletzt vorm BGH, um die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen das USM-System ein Anrecht auf Schutzrechte nach dem Urheberrecht hat. Die gehen in der Dauer für den Rechteinhaber deutlich über andere wie Geschmacksmusterrechte hinaus. 2023 machte der BGH dann dem EuGH ein Weihnachtsgeschenk: Er verwies den Fall an die Luxemburger Richter. Die hatten
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