Am gestrigen Dienstag erreichte den Verlag eine E-Mail von Dariusz Gradzi, einem Anwalt aus Krakau. Gradzi meldete sich im Auftrag von Schwinn Polska und bat um Antwort und Korrektur. Geantwortet haben wir Schwinn Polska bereits, die Korrektur veröffentlichen wir gerne.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Gesellschaft Schwinn Polska sp. z o.o. in Krakau (Republik Polen) wende ich mich an Sie in folgender Angelegenheit:
Am 12. Juli 2024 veröffentlichte Ihre Website einen Artikel über den angeblichen Verkauf von geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten (einschließlich Gebrauchsmusterrechten) durch den Insolvenzverwalter der KSB Klügel Schwinn Beschläge GmbH.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Artikel falsche und irreführende Inhalte für das Lesepublikum enthält.
Mein Auftraggeber weist darauf hin, dass die KSB Klügel Schwinn Beschläge GmbH über keine Eigentumsrechte – insbesondere über keine gewerblichen und geistigen Rechte (einschließlich Geschmacksmusterrechte) – verfügt und der Insolvenzverwalter aus diesem Grund nicht berechtigt ist, sie zu veräußern.
Sämtliche dieser Rechte gehören der Gesellschaft Schwinn Polska sp. z o.o. in Krakau und sind kein Gegenstand irgendeiner Veräußerung, insbesondere auch nicht durch den Insolvenzverwalter. Dies wird in den einschlägigen Rechtsdokumenten bestätigt und ist ein dem Insolvenzverwalter bekannter Umstand.
Im Namen der Gesellschaft Schwinn Polska sp. z o.o
Vollmachtsträger – Rechtsanwalt
Dariusz Gradzi
Anmerkung der Redaktion:
Am 12. Juli haben wir eine Online-Meldung zum Fortgang des Insolvenzverfahrens über die KSB GmbH Klügel Schwinn Beschläge veröffentlicht. Wir haben darin über die Einstellung des operativen Betriebs bei KSB in Deutschland berichtet, unter Hinweis darauf, dass die polnische Tochter nicht von der Insolvenz der KSB betroffen sei. In dem Text haben wir uns auf ein Gespräch mit dem Verwalter aus der Kanzlei Schiebe und Collegen in Darmstadt bezogen.
Wir haben nach dem Hinweis aus dem Nachbarland nochmals bei der Insolvenzverwaltung Schiebe und Collegen nachgefragt. Schriftlich teilte man uns mit: „Mitgeteilt wurde, dass es Verhandlungen mit Interessenten für einzelne Vermögenswerte gibt, wobei noch nicht klar ist, ob und welcher Form der etwaige Übernehmer das Portfolio von Schwinn fortführen bzw. wieder an den Markt bringen wird.“
INSIDE verzichtet darauf, Notizen aus einem Gespräch mit der Kanzlei Schiebe und Collegen an dieser Stelle auszubreiten. Wir haben im Sinne von Schwinn Polska den Artikel offline genommen.