Das Stuttgarter Amtsgericht, bei dem die Münchner Möbel-Holding Vivonio, die Tochtergesellschaften Staud und Leuwico und die Dienstleistungsgesellschaft Vivonio Furniture die in der vergangenen Woche vorbereiteten Insolvenzanträge gebündelt eingereicht haben, hat nun entschieden, wer als vorläufiger Verwalter zuständig ist:
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