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„Störung der Geschäftsgrundlage“

Dirk Wellmanns Erfolg vor dem Landgericht Gera

24.05.2021 | 15:38

Vor etwas mehr als einem Jahr, Anfang April war das und mittendrin im ersten Lockdown, hatte Dirk Wellmann trotzdem für einige Tage richtig gute Laune. Nachdem der Einstieg von Familie Krieger in die beim EMV angesiedelte Fachhandelskette Multipolster GmbH & Co. Handels-KG mit Sitz im sächsischen Burgstädt nach mehreren Anläufen gescheitert war, schnappten die Segmüllers zu. Kurz darauf war auch schon die Freigabe des Bundeskartellamts da.

 

75 Prozent an Multipolster gingen nach Friedberg – und Wellmann, recht lebensfroh und kinderlos, hatte seine Nachfolge geregelt. 62 Jahre ist Wellmann alt. Er kann noch ein bisschen weitermachen. Klar ist, dass Johannes und Florian Segmüller auch die restlichen Anteile nehmen. Die 300 Multipolster-Mitarbeiter wissen also, wohin der Zug weiterfährt. Das ist für ein mittelständisches Unternehmen immer gut.

 

Gerade hat Wellmann wieder gute Laune – trotz dem zurückliegenden Dauerlockdown und der Testpflicht, die, so sagt Wellmann, „die Kunden regelrecht verschreckt. Das Geschäft ist zusammengebrochen seit der Testpflicht“. Dass Wellmann nach dem Lockdown-Halbjahr dennoch aufrecht durch den Mai geht, liegt dieses Mal weniger an Friedberg, sondern am Landgericht Gera. Ende April wurde dort eine Klage des Vermieters der Multipolster-Filiale in Jena abgewiesen. Klar, alle Rechtswege sind weiter offen. Und doch kann man das Urteil vielleicht doch als Anfang einer grundsätzlichen Neubewertung interpretieren: Bisher haben Richter in Deutschland in der Regel gesagt, es gebe durch die Pandemie und deren Folgen keine Störung der Rechtsgrundlage im Verhältnis Mieter zu Vermieter. In Gera sieht man das anders.

 

Dort wurde die Pandemie durchaus als mögliche „Störung der Geschäftsgrundlage“ angesehen. Und das hat Folgen. Wellmann hat es mit 45 Vermietern zu tun, in 47 Landkreisen und in fast allen Bundesländern. Im ersten Lockdown hatte Multipolster für April keine Miete mehr gezahlt, an keinem Standort. Auch der Mai wurde erstmal zurückgehalten. Wellmann wurde verklagt, mehrfach. Es hat sich gezogen. Der zweite Lockdown kam. Nun haben die Richter in Gera zumindest am Standort Jena die Klage  abgewiesen. Heißt: Dass Multipolster im April keine Miete gezahlt hat, sei für einen Monat zumutbar. Die restlichen Lockdown-Monate müssten Vermieter und Mieter bei den Kosten halbe-halbe machen. Die Neubewertung kam in Gera durch die Dezember-Verordnung der Bundesregierung, der zufolge nun Vermieter belegen müssen, dass die Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag nicht gestört sei. 

 

In Gera zumindest hat man daraus weitreichende Schlüsse gezogen. Die Tragweite des Urteils ist in der Tat noch nicht abzusehen, denn es kann ja wieder kassiert werden vom OLG. Es könnte aber auch sein, dass es einen Wendepunkt in der Bewertung darstellt – mit Auswirkungen auf die Pandemie- Nachlese im gesamten Einzelhandel. Wellmann jedenfalls macht für sein Haus einen Betrag von mehr als 2 Mio Euro fest, den ihm das Urteil bringen könnte. Wellmann: „Und ich finde, es ist nur gerecht. Es ist doch nicht einzusehen, dass allein der Mieter einer Geschäftsimmobilie die Lasten der Pandemie zu tragen hat.“

 

Man wird noch sehen, wie andere Landgerichte das große Streitthema weiter bewerten. Die Fälle, in denen über Mietminderung gestritten wird, sind unzählbar. Gera könnte eine Welle losgetreten haben.

 

 

Halbe-halbe

Weder der Vermieter noch der Mieter kann etwas für die Pandemie: Der Berliner Rechtsanwalt Aldo Trentinaglia (Kanzlei ZENK) fasst das Urteil des Landgerichts Gera in seinen Worten zusammen.

 

„Die Antwort auf die Covid-19-Pandemie kann nur eine partnerschaftliche sein – in diesem Sinne lässt sich das Urteil des Landgerichts Gera lesen, das für staatlich angeordnete Schließungszeiträume eine Halbierung der Miete bestimmt hat. Es hatte sich dabei mit einigen Besonderheiten der Möbelbranche auseinanderzusetzen: Umsätze aus einem Onlineshop seien zu vernachlässigen, weil gerichtsbekannt sei, dass Käufer jedenfalls bei Polstermöbeln auf ein Probesitzen Wert legen. Möglicherweise in Post-Lockdown-Zeiten nachholbare Umsätze dürften bei der Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht mit Umsatzeinbußen aus Lockdown-Zeiten saldiert werden – solche Nachholeffekte bleiben also unberücksichtigt. Mietern und Vermietern ist zu raten, mit gegenseitigem Verständnis eine einvernehmliche Lösung zu suchen – die Pandemie fällt weder in den Verantwortungsbereich des Mieters noch in den des Vermieters.“

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