Ob und wann in Deutschland wieder Messen veranstaltet werden dürfen, das ist trotz Bundesnotbremse nach wie vor Ländersache. Laut dem Verband der Deutschen Messewirtschaft AUMA sind Messen aktuell in allen Bundesländern noch verboten, in NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg wurden in den letzten Tagen allerdings endlich die Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen Messen überhaupt wieder möglich gemacht werden sollen. Abhängig ist das, wie sollte es anders sein, vom Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte.
Baden-Württemberg hat drei im Abstand von 14 Tagen aufeinanderfolgende Öffnungsstufen vorgesehen. Stufe 1 zündet, wenn die Inzidenz fünf Tage lang stabil unter 100 lag – die beiden darauffolgenden dann also jeweils 14 Tage später – sofern die Inzidenz stabil unter 100 liegt und weiter fällt. Messen und andere Großveranstaltungen zählen in die Öffnungsstufe 3. In Niedersachsen dürfen Messen mit Hygienekonzepten bei Inzidenzen bis maximal 50 organisiert werden. Das Gleiche gilt in NRW. Dort wäre dann ein Besucher pro 7 qm Fläche zulässig.