Der Bundestag hat der „Bundesnotbremse“ heute zugestimmt. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss am Donnerstag nun noch durch den Bundesrat. Dann könnten ab Samstag bundesweit einheitliche Restriktionen gelten.
Für den „nicht lebensnotwendigen“ Handel, also u.a. den Möbelhandel, bedeutet das, dass er bis zu einer Inzidenz von 150 für Kunden mit Negativtest Click & Meet anbieten darf. In Bayern darf man aktuell bis Inzidenz 200 mit Test und Termin shoppen, in NRW gar inzidenzunabhängig. Für diese Länder bedeutet das also eine Verschärfung. Ohnehin dürften die Städte und Landkreise mit geringeren Inzidenzen in der Minderheit sein und noch weniger werden.
Und was, wenn die Maßnahmen nicht wirken? Das ist durchaus wahrscheinlich, schließlich sind sie kaum schärfer als beispielsweise schon jetzt in Bayern, wo aber die Inzidenz von 150 längst überschritten ist. Dann machen wir wochen-, wenn nicht gar monatelang in einem halbgaren Lockdown weiter, dessen Last vor allem auf den Schultern von Einzelhandel, Gastronomie, Messen, Sport und Kultur und Familien liegt.
Sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, gelten bundesweit Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr in den Gemeinden, in denen die Inzidenz drei Tage hintereinander die magische Marke 100 überschreitet. Die Regierung wollte ursprünglich schon ab 21 die Ausgangssperre verhängen. Dies führte allerdings zu heftigen Diskussionen, so dass man sich nun auf 22 Uhr geeinigt hat.
FDP-Abgeordnete haben bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, sollte die „Bundesnotbremse" entgültig beschlossen werden. Und auch die Initiative Händler für Händler, Möbel Kempf ist hier an Bord, will gegen die bundeseinheitliche Notbremse klagen.