Mit Ministerpräsidentenkonferenzen bis in die frühen Morgenstunden soll es bekanntlich bald vorbei sein. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das bundeseinheitliche Maßnahmen ab einer Inzidenz von 100 vorsieht. Leider – das wird in hohem Maße auch wieder die Möbelbranche betreffen – zählt zu diesen Maßnahmen auch wieder die verbindliche Schließung des „nicht essenziellen“ Handels.
Um die dritte Welle zu bremsen, sie zu brechen oder gar umzukehren, seien die bisherigen Regelungen der Länder nicht ausreichend, kommentierte Kanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung. Nachvollziehbarkeit und Klarheit seien für das Verständnis der Maßnahmen nötig, das würden wohl die meisten unterschreiben, auch wenn es immer noch schwerfällt zu verstehen, wieso ein Möbelhaus Infektionsherd sein soll und ein Supermarkt nicht.
Kommen soll auch ein „verpflichtendes Testangebot“ in Unternehmen. Die Änderung muss noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Das sollte eigentlich im Eilverfahren passieren, was aber aufgrund des Widerstands von FDP und AfD unwahrscheinlich ist. Unter anderem Business Insider rechnet damit, dass das Gesetz erst Ende April in Kraft treten wird.
Dort, wo die Inzidenz stabil unter 100 ist, entscheiden übrigens weiterhin die Länder bzw. Kreise über die Regeln.
Am Ende ihrer Ansprache wurde Merkel immerhin nochmal optimistisch. Vom „Licht am Ende des Tunnels“ durch das endlich etwas an Fahrt gewinnende Impfprogramm war ebenso die Rede wie vom „Sieg über die Pandemie“.