Zum Hauptinhalt springen

 

 

 

Nach Klage in Frankfurt

Grillfürst darf Filiale Gründau öffnen

16.03.2021 | 19:30

Sieben Grillfürst-Filialen gibt es. Und jede Menge Corona-Verordnungen. Je nach Bundesland sind die „Click-and-Meet“-Bestimmungen unterschiedlich. Vor mindestens sechs Gerichten hat Outdoor-Küchenfachhändler Grillfürst mit Firmensitz in Petersberg (und Megastore in Bad Hersfeld) gegen die zugrunde liegenden Landesverordnungen Rechtsmittel eingelegt. Einen ersten Teilsieg hat Grillfürst errungen: vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main nämlich. Damit darf die Filiale im hessischen Gründau („Die Gemeinde im Grünen“) wieder öffnen. Ab sofort. Und: Ohne jede Anmeldung können Kunden wieder einkaufen.

 

Die seit letzter Woche geltenden Ausnahmeregelungen für den Handel sind aber bei Grillfürst nach wie vor Thema rechtlicher Auseinandersetzung. Die Klinge führt Geschäftsführer Joachim Weber, der Fachhändler jeder Art durch aktuelle Regeln deutlich benachteiligt sieht. Allein in Hessen hat der Outdoor-Händler drei weitere Gerichte angerufen, klagt vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel und vor den Verwaltungsgerichten Gießen und Kassel. Hinzu kommen Verfahren in Nordrhein-Westfalen, nämlich eines vor dessen OVG in Münster sowie eines vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Hier zum Newsletter anmelden: