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Neues von „Alno alt“

Insolvenzverwalter verklagt drei frühere Vorstände (Update)

13.07.2020 | 6:53

Am vergangenen Freitag ging mal wieder eine Meldung der One Square Advisory Services GmbH über den Ticker, die Anleihegläubiger der insolventen „Alno alt“, also der Alno AG i.I. vertritt. Ein aktueller Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters könne über One Square bezogen werden, hieß es da.

 

Die Nachrichtenagentur DPA nahm das zum Anlass, um nochmal genauer bei Verwalter Prof. Martin Hörmann nachzuhören und erfuhr: Am 30.6. hat Hörmann gegen drei frühere Vorstände Klage eingereicht. Angaben zu den Personen und zur Höhe der Ansprüche gibt es nicht, auch nicht vom Landgericht Hechingen, bei dem die Klage einging.

 

Es besteht ja schon länger der Vorwurf einer Insolvenzverschleppung. Der Antrag wurde erst Mitte 2017 gestellt, zahlungsunfähig sei Alno aber schon 2013 gewesen. Die Prüfung der zahlreichen Haftungsansprüche gegen ehemalige Vorstände, Mitglieder des Aufsichtsrats und Geschäftsführer von Tochterunternehmen sei weitgehend abgeschlossen, so ein Sprecher Hörmanns zur DPA. Mit Lieferanten, denen vorgeworfen wurde, trotz des Wissens um die Insolvenzreife weiter geliefert zu haben (und bezahlt worden zu sein), hat man sich in vielen Fällen bereits außergerichtlich geeinigt.

 

Unabhängig davon ermittelt nach wie vor die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen zwölf frühere Führungskräfte aus dem Konzern wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und Betrugs. Und die langjährigen Alno-Frontleute Max Müller und Ipek Demirtas verklagt bekanntlich der Großinvestor Prevent (Tahoe Investors) auf 60 Mio Euro Schadenersatz, weil die Aussichten viel zu positiv dargestellt worden seien. Auch hier läuft das Verfahren noch.
 

Update: Die große Frage,  die sich nun alle stellen: Welche Personen genau sind von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und von der Klage der Insolvenzverwaltung betroffen? Aus dem Umfeld des zerschlagenen Konzerns ist zu hören,  dass die Staatsanwaltschaft sich über die Jahre so genau mit dem Fall beschäftigt hat, dass sie sich recht genau auf die Strippenzieher des Desasters konzentriert. Sprich: Führungskräfte aus den Tochterunternehnen, die im Fall des Falles rein rechtlich mit zur Rechenschaft gezogen würden, lässt man eigentlich in Ruhe. Ebenso "Mitgefangene" unter den zahlreichen Ex-Vorständen.

 

Auch der Insolvenzverwalter hat üblicherweise einen gewissen Ermessensspielraum - trotz Organhaftung. Dabei spielt außerdem eine Rolle,  bei wem Schadenersatzforderungen überhaupt zu Zahlungen im Rahmen der Möglichkeiten Erfolg hätten. Auf zwei unter den drei Namen kommt jemand, der die Alno-Historie verfolgt hat, unschwer von selbst. Die Nummer drei war am Schluss mitverantwortlich, soll aber  nicht im Fadenkreuz stehen.

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