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Abschöpfung bei Amazon

Ist die Buy Box bald Geschichte?

06.02.2026 | 15:30
Zu klein: Dieser Marktplatz hat keine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“

Da sind sie aber genau gewesen in Bonn: Nicht runde 60 Mio Euro, sondern exakte 59 Mio Euro muss Amazon dem Bundeskartellamt überweisen. Grund dafür: eine „Untersagung der Anwendung von sogenannten Preiskontrollmechanismen“. Damit wollen die Kartellwächter das seit Jahren heiß diskutierte Vorgehen Amazons eindämmen, auf dem eigenen Marketplace de facto die VK-Preise der Händler zu diktieren.

Die verhängte Sanktion im Kartellrecht – formal korrekt handelt es sich um eine „Abschöpfung wirtschaftlichen Vorteils“ in der genannten Millionen-Höhe – ist neu und wurde Anfang Februar 2026 erstmals ausgesprochen. Seit 2017 gibt es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den §19a, der „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ behandelt. Bei der Sanktion handelt es sich also generell um eine Vorschrift, der große Digitalunternehmen unterworfen sind: Sowas in der Größenordnung Meta / Facebook, Google / Alphabet muss es schon sein, um überhaupt unter diese Kategorie fallen zu können. 

Salopp gesagt könnte man von einer Art Big-Tech-Paragrafen sprechen. Beim Errechnen der 59 Mio Euro nutzte das Bundeskartellamt eine seit 2023 bestehende Möglichkeit, den unrechtmäßigen Gewinn

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