Da hätte XXXLutz etwas schneller sein können: Hätte der Filialist vor gut ein bis zwei Jahren den Antrag gestellt, hätte auch der markante rote Stuhl kein Problem dargestellt, den XXXLutz vor seiner Filiale in Landshut installieren wollte – dem 2009 übernommenen Emslander mit seinen 44.000 qm Fläche. Aber es kam an diesem Mittwoch anders. Da hatte der Bauausschuss der Stadt über den „Werbeanlagenantrag für das Grundstück Siemensstraße 9, Fl.Nrn. 1653/21, 1653/93, 1653/25, 1653/62 und 1953/130“ zu entscheiden. Einstimmig votierte der Ausschuss gegen die Installation des etwa 25 m hohen roten Stuhls.
Grund ist die Werbeanlagensatzung, die vor etwa einem Jahr eingeführt wurde. Nach der darf eine solche Werbeanlage nicht mehr als etwa 9 m hoch sein, um die optische Wirkung der Umgebung nicht zu beeinträchtigen. „Wir konnten da eigentlich gar nicht anders entscheiden, auch wenn wir gewollt hätten“, heißt es aus der CSU-Fraktion. Eine Ausnahme hätte besonders gute Gründe haben müssen.
Nun ist wieder der Antragssteller am Zug. Theoretisch kann sich XXXLutz ja mit einem entsprechend „gekürzten“ Stuhl werblich in Szene setzen.