Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Zugangsverbot für Leute ohne Immunitätsausweis zu nicht-lebensnotwendigen Einzelhandelsgeschäften in Bayern heute vorläufig außer Kraft gesetzt. Den Eilantrag hatte die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern eingereicht, die eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen hatte.
Während in vorangegangenen Verfahren die Anträge bereits unzulässig waren, weil die jeweiligen Antragsteller (Inhaber von Spielwaren- bzw. Bekleidungsgeschäften) ohnehin unter die Ausnahmeregelung fielen, hat der Senat den vorliegenden Eilantrag als zulässig angesehen, heißt es vom Gericht.
Zitat: „Nach Auffassung des Senats dürfte eine „2G“-Zugangsbeschränkung für Betriebe des Einzelhandels im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden und die Voraussetzungen hierfür grundsätzlich erfüllt sein. Das Infektionsschutzgesetz gebe aber vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen – wie hier für die „Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs“ – mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfe. (…) Insbesondere im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sog. „Mischsortimentern“ lasse sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden.“
Heißt für den Moment: Auch Ungeimpfte dürfen ins Möbelhaus.
Update: Die bayrische Landesregierung hat auf das Urteil direkt reagiert. Laut Spiegel Online sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann: "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung." Bayern sei mit 2G allerdings einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Die in Niedersachsen nach dem Kippen der von 2G eingeführte FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt in Bayern ohnehin.