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Klarheit für Cor

BGH weist Revisionsbegehren von Reuter zurück

24.11.2021 | 10:31

Der Kartellsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Revisionsbegehren des Onlinehändlers Reuter mit Beschluss vom 9. November zurückgewiesen. Dem Beschluss gingen mehrere Verfahren sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch den Landgerichten in Köln und Dortmund sowie den Oberlandesgerichten in Köln und Düsseldorf voraus. Cor gegen Reuter, Reuter gegen Cor: Das war ein Fall, der vor sechs Jahren im Markenmöbelsegment wild diskutiert wurde. 

 

Nun ist er final abgeschlossen. Cor hatte hatte bereits in allen vorherigen Verfahren gewonnen. 

 

Der Streit war entstanden, als Cor seinem damaligen Partner Reuter gekündigt hatte. Bernd Reuter, Inhaber des großen Onlineshops reuter.de mit Sitz in Mönchengladbach, war dagegen mit allen Mitteln vorgegangen. Reuter forderte zudem Schadensersatz in Millionenhöhe. Nun ist allerdings nochmal klargestellt, dass eine von Cor gegenüber Reuter im Jahr 2015 ausgesprochene Kündigung rechtswirksam war und dass Reuter keinen Belieferungsanspruch gegen Cor erzwingen konnte und kann. 

 

Gegen die letzte Entscheidung des OLG Düsseldorf – in einem langen Verfahren – war Reuter schließlich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den BGH gezogen. Leo Lübke: „Cor setzt auf einen qualitäts- und leistungsorientierten Markenvertrieb, dessen Vertriebssteuerung und Markenführung in diesem Rechtsstreit mehrfach auf Herz und Nieren geprüft wurden. Cor hat diese Prüfung bestanden. Und es ist ein wichtiges Signal, dass sich auch ein mittelständischer Premium-Markenhersteller gegen einen markt- und nachfragemächtigen Onlinehändler erfolgreich zur Wehr setzen kann."

 

 

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