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Jetzt doch 5

16.11.2021 | 18:13

In der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung, die ab nächstem Montag gilt, soll in der „Überlastungsstufe“ (laut Prognose am Freitag erreicht) unter anderem 2G im Einzelhandel gelten. Ausgenommen, das kennt man noch, sind dann Läden für die Grundversorgung wie Supermärkte und Apotheken. Bau- und Gartenmärkte werden ausdrücklich nicht dazu gehören, allenfalls im Außenbereich. Das sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping in einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung.

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