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„Alarmstufe“ - ungeimpft nur noch mit Test

BaWü setzt auf 3G im Handel

16.11.2021 | 9:26

Ab Mittwoch, 17.11 soll in Baden-Württemberg die „Alarmstufe“ aus der aktuellen Corona-Verordnung greifen, da wohl ab Dienstag den zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden.  Dann haben zu vielen Bereichen wie Restaurants, Museen oder Veranstaltungen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Es gibt auch wieder Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, dabei werden allerdings geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt.

 

Für den Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten und Co. gilt dann eine 3G-Regelung. Nicht geimpfte oder genesene Personen brauchen dann also einen aktuellen negativen Test. Sollte die landesweite Alarmstufe nicht wie prognostiziert am Mittwoch in Kraft treten, wird sie aber wohl in Landkreisen mit sehr hohen Inzidenzen vorgezogen werden.

 

Für den Möbelhandel heißt das in der Praxis, dass ein Teil der Kundschaft (wenn auch der geringere) wohl nicht mehr kommen wird. Dass die eine Zeit lang im Frühjahr schon erprobte Testpflicht sich in einer rückläufigen Frequenz auswirkt, dazu gibt es Erfahrungswerte. Kompliziert könnte sich auch die Kontrolle gestalten, schließlich sind die Zertifikate und Nachweise nicht vereinheitlicht.

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